Am 2. August 1990 überfiel Saddam Hussein’s Irak sein Nachbarland Kuwait und marschierte ein (mehr dazu hier).
Zu dieser Zeit spielte ich schon seit längerem mit dem Gedanken, den Kriegsdienst zu verweigern, obwohl ich (VII/88 - IX/89) “gedient” hatte. Bei den wenigen Schiessübungen zu meiner Zeit als LKW-Fahrer (“Kraftfahrer BCE”) hatte ich mich aus Angst fast immer -mehr oder minder erfolgreich- gedrückt (auch bei einer einwöchigen Übung auf dem Truppenübungsplatz in Ehra-Lessien; da, wo heute Bugattis Geschwindigkeits-Weltrekorde aufstellen). Nun sah ich einen direkten Anlass, meine Verweigerung zu schreiben, zumal ich in der Zeitung gelesen hatte, dass nun Verweigerungen nicht mehr in mündlichen Verfahren vor einem Gericht entschieden wurden, sondern aufgrund der Aktenlage (eine Verhandlung vor Gericht wäre für mich als “Ex-Soldat” sehr schwer geworden, obwohl ich mir die Unterstützung (inkl. persönlichem Erscheinen) unseres Kaplans schon so halbwegs “gesichert” hatte).
Im Oktober 1990 schickte ich mein Kriegsdienstverweigerungs-Schreiben per Post an das zuständige Amt in Köln (wenn ich mich recht erinnere). Ein paar Tage bevor der erste Golfkrieg begann, bekam ich Bescheid per Einschreibe-Brief: seit dem 8. Januar 1991 war ich unanfechtbar (d.h. die 30-tägige Einspruchsfrist war an diesem Tag vorbei) anerkannt als Kriegsdienstverweigerer.
Am 17. Januar 1991 begann die Operation “Desert Storm”, in deren Folge tausende Deutsche (auch noch nachträglich) den Kriegsdienst verweigerten, wohl aus Furcht, in dem Krieg eingesetzt zu werden; selbst (Ex-) Zeitsoldaten, die einen Eid (!) geschworen hatten, “das Vaterland tapfer zu verteidigen” (wir Wehrpflichtige “gelobten” nur), verweigerten (von denen hätte ich als Bundesregierung das ganze (leicht verdiente…?) Geld, dass ich ihnen gezahlt habe für einen Dienst an der Waffe, den sie nun nicht mehr ausüben wollten (aus Gewissensgründen…?) zurück verlangt).
Während meiner gesamten restlichen Studienzeit hingen in meiner Studentenbude in einem Rahmen nebeneinander die Dankesurkunde des Wehrdienstes und eine Kopie des Kriegsdienstverweigerungs-Bescheides an der Wand.
Und als ich einmal -nur wenige Monate nach der Anerkennung- einen Brief zur Wiedereinkleidung von der Bundeswehr bekam, ging ich zum zuständigen Kreiswehrersatzamt (ich machte gerade dort um die Ecke mein erstes Praxissemester), stellte mich dem “Wiedereinkleider” vor und sagte ihm, dass ich die Klamotten gerne nehme, sie aber verkaufen würde. Zuerst verwundert, schaute er sich meinen Verweigerungs-Bescheid an und schmunzelte dann: “Oh, dat wusste ich nicht; werde das mal weiterleiten. Na, Jung’, dann geh’ mal wieder nach Hause.”
Tja, das sind wohl alles Geschichten aus längst vergangenen Tagen; heutzutage machen die deutschen Jünglinge nur noch Wehr- oder Ersatzdienst, falls sie wollen, und nicht, weil es eine (wie ich denke) staatsbürgerliche Pflicht ist, die zu all’ den Rechten untrennbar dazugehört.